Mannheimer Versicherungen

Assekuranz-Kontor Rostock

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Ihre Kunstwerke, Antiquitäten und Sammlungen sind Ihr Kapital. Durch die Allgefahrendeckung wird deutlich wie umfassend der Risikoschutz von ARTIMA® ist. Kulturgüter versichern wir nicht nur gegen die üblichen Gefahren wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus, sondern auch gegen den einfachen Diebstahl und nahezu jede Art von Beschädigung bis hin zum eigenen Mißgeschick des Versicherungsnehmers. Wo immer sich Ihre Exponate befinden, ob auf Messen, in Ausstellungen, in Museen, zur Ansicht beim Sammler oder in eigenen oder fremden Lagern. Die permanente Bewegung der Objekte zwischen diesen Orten gilt es lückenlos und überall abzusichern. Aber auch in der Einrichtung und Ausstattung Ihrer Verkaufs-, Ausstellungs-, Büro- und Lagerräume steckt viel Kapital. Hierzu zählen wir nicht nur die Möbel, sondern auch Werkzeuge, Verpackungsmaterialien, Rahmen und vieles mehr. Schäden an der technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung können Sie deshalb in die ARTIMA®-Kunsthandelsversicherung einschließen.

Ein Sockel kann leicht zum „Fallstrick“ werden
Zunächst für den Kunden, wenn er darüber fällt. Und anschließend für Sie, wenn der Kunde Sie dafür verantwortlich macht und Schadenersatz von Ihnen verlangt. Sein Ansprüche, unter Umständen auch noch Gutachter- und Prozeßkosten – das kann schnell an die Substanz gehen. Eine Haftpflichtversicherung hat die Aufgabe, gegen Sie gerichtete Ansprüche zu prüfen und unberechtigte Forderungen abzuwehren. Das besondere an der Betriebs-Haftpflichtversicherung im ARTIMA® -Programm: Der Versicherungsschutz kann ganz nach Risikosituation individuell gestaltet werden. Ebenso vorteilhaft: In die Geschäftspolice kann Ihre private Haftpflicht eingeschlossen werden. Bei Reisen gilt dieser Schutz weltweit. Als Aussteller auf Kunst- oder Antiquitätenmessen sind Sie innerhalb Europas geschützt.

Ein geschlossenes Geschäft kann nichts verkaufen
Ob Ihre Einrichtung und Ausstattung den Flammen, Einbrechern oder Vandalen zum Opfer fällt oder durch Leitungswasser, Sturm oder Hagel beschädigt wird: Das Ergebnis ist gleich – das Geschäft bleibt geschlossen.
Eine so erzwungene Betriebsunterbrechung verursacht oft mehr Verlust als der Sachschaden selbst. Zur ARTIMA® gehört deshalb auch eine Betriebsunterbrechungsversicherung. Wenn nichts mehr geht, dann stellt sie die Mittel bereit für die weiterlaufenden Kosten wie Miete, Löhne und Gehälter. Darüber hinaus leistet sie auch Ersatz für den entgangenen Gewinn.

Auch Verglasungen brauchen Versicherungsschutz
Die spezielle Glasversicherung aus dem ARTIMA®-Programm ersetzt nicht nur zerbrochene Scheiben von Fenstern, Schaufenstern, Türen und Vitrinen, sondern auch die Glasplatten Ihrer (Wechsel-) Rahmen.

„Wenn zwei sich streiten, kann es teuer werden“

Auch andere machen Fehler und so können Sie schnell in die Lage kommen, eigene Schadenersatzansprüche durchsetzen zu müssen. Oft wird dann die Hilfe eines Anwalts oder des Gerichts benötigt. Bei Rechtstreitigkeiten sollen Sie nicht alleine stehen. Folglich beinhaltet ARTIMA® auch eine Rechtschutzversicherung. Sie bietet Versicherungsschutz im beruflichen Bereich im Verkehrsbereich, für die Geschäftsräume und für die von Ihnen bewohnten „vier Wände“. Darüber hinaus sind Sie und Ihre Familie auch im privaten Bereich versichert.

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